Aufnahme
Die Wohnstrukturen stehen Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter (18 Jahre bis zum AHV-Alter) mit psychischen Störungen offen. Der offene Rahmen der Wohnstrukturen bedingt ein gewisses Mass an Selbständigkeit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Für jede Wohngemeinschaft besteht eine Hausordnung, die Engagement im Haushalt und im Zusammenleben verlangt. Eine geregelte Arbeits- bzw. Beschäftigungssituation wird beim Eintritt vorausgesetzt.
Die Finanzierung des Aufenthaltes und der persönlichen Aufwendungen muss sichergestellt sein. In der Regel haben die betreuten Menschen Anrecht auf IV-Leistungen (Rente / berufliche Massnahmen). Ausnahmen können nach Absprache gewährt werden.
Der Eintritt erfolgt auf Wunsch der interessierten Person und ist freiwillig. Die Wohnstrukturen üben keinen Massnahmen- oder fürsorgerischen Freiheitsentzug aus.