Legate und Erbschaften
Was wird sein, wenn ich einmal nicht mehr bin? Was geschieht mit meinem Vermögen?
In einem Testament können Sie bestimmen, was Sie Ihren Angehörigen oder einer gemeinnützigen Organisation Ihrer Wahl hinterlassen möchten.
Sie können in Ihrem Testament eine Spende oder ein Legat zugunsten der Stiftung Emera festhalten. Einen Teil seines Erbes zu vermachen ist ein starkes Zeichen der Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderungen. Sie hinterlassen somit dauerhaft etwas, um Menschen mit Behinderungen im Kanton Wallis zu helfen und die Arbeit der Stiftung Emera zu unterstützen.
Ein Beispiel: Der letzte Wille für einen guten Zweck
Herr B., der in einem Seitental des Kantons Wallis lebte, hatte keine direkten Nachkommen. Mit dem Wunsch, sein Geld einem guten Zweck zu widmen, vermachte er einen grossen Teil seines Vermögens an eine der Werkstätten der Stiftung Emera. Beeindruckt von der Arbeit, die Menschen mit psychischen Störungen dort leisten, und überzeugt, dass solche Arbeitsplätze für behinderte Personen nützlich sind, berücksichtigte Herr B. unsere Werkstätte in seinem Testament.
Nach seinem Tod wurde das Vermächtnis von Herrn B. dazu benutzt, den Maschinenpark der Werkstätte aufzustocken. Dadurch konnten wir die Schreinereiaktivitäten ausbauen und zwei Personen mit Behinderung zusätzliche Arbeit anbieten.
Spende in Form einer Erbschaft oder Kontaktaufnahme