Stiftung Emera

Ihre Spende

Legate und Erbschaften

Was wird sein, wenn ich einmal nicht mehr bin? Was geschieht mit meinem Vermögen?

In einem Testament können Sie bestimmen, was Sie Ihren Angehörigen oder einer gemeinnützigen Organisation Ihrer Wahl hinterlassen möchten.

Sie können in Ihrem Testament eine Spende oder ein Legat zugunsten der Stiftung Emera festhalten. Einen Teil seines Erbes zu vermachen ist ein starkes Zeichen der Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderungen. Sie hinterlassen somit dauerhaft etwas, um Menschen mit Behinderungen im Kanton Wallis zu helfen und die Arbeit der Stiftung Emera zu unterstützen.

Ein Beispiel: Der letzte Wille für einen guten Zweck

Herr B., der in einem Seitental des Kantons Wallis lebte, hatte keine direkten Nachkommen. Mit dem Wunsch, sein Geld einem guten Zweck zu widmen, vermachte er einen grossen Teil seines Vermögens an eine der Werkstätten der Stiftung Emera. Beeindruckt von der Arbeit, die Menschen mit psychischen Störungen dort leisten, und überzeugt, dass solche Arbeitsplätze für behinderte Personen nützlich sind, berücksichtigte Herr B. unsere Werkstätte in seinem Testament.

Nach seinem Tod wurde das Vermächtnis von Herrn B. dazu benutzt, den Maschinenpark der Werkstätte aufzustocken. Dadurch konnten wir die Schreinereiaktivitäten ausbauen und zwei Personen mit Behinderung zusätzliche Arbeit anbieten.

Spende in Form einer Erbschaft oder Kontaktaufnahme

 

Fondation Emera
Avenue de la Gare 3
Case Postale 86
1951 Sion
Tel 027 307 20 20
Stiftung Emera
Sandmattenstr. 11
Postfach 711
3900 Brig
Tel 027 922 76 00
Emera Treff
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