Stiftung Emera

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Rechtlicher Rahmen

Der Auftrag der Stiftung Emera entspricht den Vorgaben der internationalen Bewegung zur Anerkennung der Gleichberechtigung der Personen mit Behinderungen.

Wir verweisen insbesondere auf:

  • Die Erklärung über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UNO 1975)
  • Die Regeln zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (UNO 1994)
  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UNO 2008)
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG 2002)
  • Das Walliser kantonale Gesetz über die Eingliederung betroffener Menschen (1991)
Fondation Emera
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1951 Sion
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