Rechtlicher Rahmen
Der Auftrag der Stiftung Emera entspricht den Vorgaben der internationalen Bewegung zur Anerkennung der Gleichberechtigung der Personen mit Behinderungen.
Wir verweisen insbesondere auf:
- Die Erklärung über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UNO 1975)
- Die Regeln zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (UNO 1994)
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UNO 2008)
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG 2002)
- Das Walliser kantonale Gesetz über die Eingliederung betroffener Menschen (1991)
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